Soll ich eine Kündigungsschutzklage erheben?
Hat die Überprüfung einer Arbeitnehmerkündigung ergeben, dass diese rechtswidrig war, ist innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vorm Arbeitsgericht zu erheben. Zunächst wird in einem Gütetermin versucht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Wird keine Einigung erzielt, so geht der Rechtsstreit in das streitige Verfahren. Ab jetzt müssen alle zur Verfügung stehenden Argumente … Soll ich eine Kündigungsschutzklage erheben? weiterlesen
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