Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Jeder kann zum Betreuungsfall werden. Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft wird dies auch immer wahrscheinlicher. Ein Betreuungsfall liegt vor, wenn eine Person aufgrund psychischer Krankheit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, z.B. Demenzerkrankung, seine eigenen Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Wurden keine Regelungen getroffen, ist das Vormundschaftsgericht zuständig. Ein medizinischer Sachverständiger stellt die Geschäftsunfähigkeit … Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung weiterlesen
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