Scheidung – Was ist in der Trennungszeit zu beachten?

Nach deutschem Recht kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn beide Ehegatten mindestens

1 Jahr getrennt leben und die Ehe zerrüttet ist.

Nach dem 1 Jahr ist die Scheidung nur im gegenseitigen Einverständnis möglich, andernfalls erst nach 3 Jahren.

Während der Trennung müssen alle Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen aufgeben, d.h. getrennte Schlafzimmer, kein gemeinsames Essen oder Freizeitgestaltung. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, erfordert aber eine detaillierte Aufteilung aller Räume.

Bereits jetzt sollten Vereinbarungen zu Fragen des Unterhalts, Sorgerechts, Umgangsrechts, der Ehewohnung und des Hausrats getroffen werden.

Mit der Trennung kann ein Ehegatte den sog. Trennungsunterhalt verlangen.

Für die Kinder ist angemessener Kindesunterhalt zu zahlen. Was angemessen ist, ist der sog. „Düsseldorfer Tabelle“ zu entnehmen.

Nach Gesetz haben beide Ehegatten für ihre Kinder das gemeinsame Sorgerecht. Bei einer Trennung ist zu überprüfen, ob dies praktikabel ist (z.B.: Ehegatte verzieht). Daneben ist auch das Umgangsrecht, also wie oft und wie lange die Kinder gesehen werden dürfen, zu regeln.

Hinsichtlich der Ehewohnung oder des gemeinsamen Hauses ist z.B. zu entscheiden, wer darin verbleiben soll. Bei einem Streit hierüber kann das Familiengericht einem Ehegatten die Wohnung überlassen.

Um schwere Rechtsnachteile zu vermeiden, ist bereits jetzt anwaltlicher Rat einzuholen.

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