Zum 01.05.2013 treten die neuen Änderungen zum Mietrecht in Kraft. Das neue Mietrecht stärkt im Wesentlichen die Rechte der Vermieter und will insbesondere gegen Mietnormaden härter vorgehen.
Die energetische Modernisierung von Gebäuden, d.h. Maßnahmen zur Einsparung von Energie, wird nach neuem Mietrecht privilegiert.
Bisher konnte der Mieter bei einer Gebäudesanierung die Miete je nach Umfang der Beeinträchtigungen die Miete um 20 bis 50 Prozent mindern. Nach neuem Mietrecht ist dieses Recht in den ersten 3 Monaten einer energetischen Modernisierungsmaßnahme ausgeschlossen. Erst ab dem 4 Monat kann eine Mietminderung geltend gemacht werden.
Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, Mietsteigerungen zu begrenzen. Im Moment darf die Miete innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 Prozent erhöht werden – jedoch nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete. Jetzt wird den Landesregierungen eingeräumt, für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, die Steigerung auf 15 Prozent zu begrenzen.
Auch nach neuem Mietrecht kann der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten verlangen, wobei der Mieter diese in 3 Monatsraten zahlen kann. Jedoch kann jetzt der Vermieter, wenn sich der Mieter für die Ratenzahlung entschieden hat und mit 2 Raten in Verzug kommt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Ziel des neunen Mietrechts ist es weiterhin, gegen das so genannte Mietnomadentum vorzugehen.
Gerichte sind künftig verpflichtet, die Klagen des Vermieters aus Wohnungsräumung vorrangig zu bearbeiten. Nur ein Räumungsurteil macht es dem Vermieter möglich, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen.
Um den Vermieter vor schweren wirtschaftlichen Schaden zu schützen, können die Mieter vom Gericht verpflichtet werden, für die während des Gerichtsverfahrens auflaufenden Mieten Sicherheit zu leisten. Leistet der Mieter die verlangte Sicherheit nicht, kann der Vermieter schneller als bisher ein Räumungsurteil erwirken.
Mit diesem kann der Vermieter künftig erleichtert durch die so genannte „Berliner Räumung“ die Wohnungsräumung erreichen. Dadurch wird sie allein darauf beschränkt, den Mieter aus der Wohnung zu setzen. Die früher übliche gleichzeitig – meist kostenaufwändige – Wegschaffung und Einlagerung der Wohnungseinrichtung und damit auch der Kostenvorschuss für Abtransport und Einlagerung entfallen.
Für Mietnomaden wird es zu künftig schwerer werden, Wohnung über lange Zeiträume ohne Mietzahlungen zu besetzen. In diesem Sinne treten wohl härtere Zeiten für Mietnomaden an.
