Brauche ich eine Patientenverfügung?

Neben dem Testament gewinnt die persönliche Entscheidung durch Patientenverfügung auf Grund des medizinischen Fort­schritts, der Überalterung der Ge­sellschaft und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit immer mehr an Bedeutung. Sie stellt auch einen Akt der Selbstbe­stimmung dar, da nach deutschem Recht nur jeder selbst über die Beendigung seines eigenen Lebens entscheiden kann.

Gesetzliche Regelungen für die Anfertigung und die Aufbe­wahrung einer Patientenverfügung existieren nicht. Sie sollte schriftlich und mit Ort und Datum versehen sein. Nach einen Urteil des BGH aus dem Jahr 2016 ist auf sehr genaue Formu­lierungen zu achten. Fehler können zur Unwirksamkeit führen.

Der Patientenverfügung sind die Wertvorstellungen des Verfügenden voranzustellen. In diesen sind z.B. die Einstellung zu Tod und Le­ben und die Motivation für deren Er­richtung aufzunehmen. Dies ist wichtig, da eine Patientenverfügung nicht allen zukünftigen medizini­schen Fortschritt berücksichtigen kann. In nicht geregelten Situatio­nen werden die Wertvorstellungen herangezogen, um zu ermitteln, wie der Verfügende bei Kenntnis ent­schieden hätte.

Nachfolgend werden die Situatio­nen angeführt, in denen die Patien­tenverfügung gelten soll. Zumeist wird sie auf den Beginn eines unwi­derruflichen Sterbe- oder Hirnab­bauprozesses und auf irreparable Ge­hirnschäden abgestellt.

Den meisten Platz der Patienten­verfügung nimmt die detaillierte Festlegung des Vorgehens bei be­stimmten ärztlichen Maßnahmen ein. Ausdrücklich sei auf das Ver­halten bei künstlicher Ernährung, künstlicher Beatmung und auf den Umfang einer Schmerzbehandlung hingewiesen.

Eine Besonderheit gibt es für Or­ganspender zu beachten, da z. B. der Ausschluss der künstli­chen Beatmung eine Organspende vereiteln kann. Gegebenenfalls muss die Erlaubnis zum Abweichen von der Patientenverfügung zum Erhalt der Organe erteilt werden.

Für den Bestand der Patienten­verfügung ist es aus rechtlicher Sicht sehr wichtig, dass die Geschäftsfähigkeit von zwei Personen, wobei generell kein Arzt erforderlich ist, bezeugt und diese alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Die Patientenverfügung ist aber auch ein Beitrag zum Familienfrie­den. Sie beugt Streitigkeiten zwi­schen nahen Angehörigen über die Behandlung des Verfügenden vor. Da niemand einen gesunden Lebensabend vorhersagen kann, ist die Errichtung einer Patientenverfügung zu empfehlen. Aufgrund der Komplexität sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

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