Neben dem Testament gewinnt die persönliche Entscheidung durch Patientenverfügung auf Grund des medizinischen Fortschritts, der Überalterung der Gesellschaft und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit immer mehr an Bedeutung. Sie stellt auch einen Akt der Selbstbestimmung dar, da nach deutschem Recht nur jeder selbst über die Beendigung seines eigenen Lebens entscheiden kann.
Gesetzliche Regelungen für die Anfertigung und die Aufbewahrung einer Patientenverfügung existieren nicht. Sie sollte schriftlich und mit Ort und Datum versehen sein. Nach einen Urteil des BGH aus dem Jahr 2016 ist auf sehr genaue Formulierungen zu achten. Fehler können zur Unwirksamkeit führen.
Der Patientenverfügung sind die Wertvorstellungen des Verfügenden voranzustellen. In diesen sind z.B. die Einstellung zu Tod und Leben und die Motivation für deren Errichtung aufzunehmen. Dies ist wichtig, da eine Patientenverfügung nicht allen zukünftigen medizinischen Fortschritt berücksichtigen kann. In nicht geregelten Situationen werden die Wertvorstellungen herangezogen, um zu ermitteln, wie der Verfügende bei Kenntnis entschieden hätte.
Nachfolgend werden die Situationen angeführt, in denen die Patientenverfügung gelten soll. Zumeist wird sie auf den Beginn eines unwiderruflichen Sterbe- oder Hirnabbauprozesses und auf irreparable Gehirnschäden abgestellt.
Den meisten Platz der Patientenverfügung nimmt die detaillierte Festlegung des Vorgehens bei bestimmten ärztlichen Maßnahmen ein. Ausdrücklich sei auf das Verhalten bei künstlicher Ernährung, künstlicher Beatmung und auf den Umfang einer Schmerzbehandlung hingewiesen.
Eine Besonderheit gibt es für Organspender zu beachten, da z. B. der Ausschluss der künstlichen Beatmung eine Organspende vereiteln kann. Gegebenenfalls muss die Erlaubnis zum Abweichen von der Patientenverfügung zum Erhalt der Organe erteilt werden.
Für den Bestand der Patientenverfügung ist es aus rechtlicher Sicht sehr wichtig, dass die Geschäftsfähigkeit von zwei Personen, wobei generell kein Arzt erforderlich ist, bezeugt und diese alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Die Patientenverfügung ist aber auch ein Beitrag zum Familienfrieden. Sie beugt Streitigkeiten zwischen nahen Angehörigen über die Behandlung des Verfügenden vor. Da niemand einen gesunden Lebensabend vorhersagen kann, ist die Errichtung einer Patientenverfügung zu empfehlen. Aufgrund der Komplexität sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

