Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Verkehrsunfall wegen Nachtbeachtung der Vorfahrt verursacht? All diese Ereignisse haben ein Bußgeldverfahren zur Folge.
Wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, ermittelt zunächst die zuständige Bußgeldstelle den Sachverhalt. In jedem Fall muss der Betroffene gehört werden, was durch die Übersendung eines Anhörungsbogens kann.
Zur Sache muss sich der Betroffene nicht äußern. Jedoch ist die Angabe der Personalien Pflicht.
Danach kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren einstellen.
Ist der Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt, prüft die Bußgeldstelle, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.
Nimmt sie den Bescheid nicht zurück, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft übersandt und anschließend dem zuständigen Gericht vorgelegt.
Das Gericht beraumt einen Hauptverhandlungstermin an. Zu diesem Termin werden der Betroffenen und auch Zeugen geladen.
Dort erhält der Betroffene die Gelegenheit sich zur Sache zu äußern.
Sind alle Zeugen gehört, wird das Gericht den Betroffenen freisprechen oder verurteilen.
Gegen das Urteil des Gerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde eingelegt werden.
Im Regelfall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

