Welchen Inhalt hat eine Patientenverfügung?

Die Erstellung einer Patienten­verfügung ist ein Akt der Selbstbe­stimmung. Über die Beendigung seines eigenen Lebens kann nach deutschem Recht nur jeder selbst entscheiden. Aktive Sterbehilfe ist verboten. Gesetzliche Regelungen für die Anfertigung und die Aufbe­wahrung einer Patientenverfügung existieren nicht. Sie sollte schriftlich und mit Ort und Datum versehen sein. Es ist auf eine genaue Formu­lierung zu achten. Da unklare For­mulieren zur Unwirksamkeit führen. wird eine Beratung empfohlen.

Der Patientenverfügung sind die Wertvorstellungen des Verfügenden voranzustellen. In diesen sind z.B. die Einstellung zu Tod und Le­ben und die Motivation für deren Er­richtung aufzunehmen. Dies ist wichtig, da eine Patientenverfügung nicht allen zukünftigen medizini­schen Fortschritt berücksichtigen kann. In nicht geregelten Situatio­nen werden die Wertvorstellungen herangezogen, um zu ermitteln, wie der Verfügende bei Kenntnis ent­schieden hätte.

Nachfolgend werden die Situatio­nen angeführt, in denen die Patien­tenverfügung gelten soll. Zumeist wird sie auf den Beginn eines unwi­derruflichen Sterbe- oder Hirnab­bauprozess und auf irreparable Ge­hirnschäden abgestellt.

Den meisten Platz der Patienten­verfügung nimmt die detaillierte Festlegung des Vorgehens bei be­stimmten ärztlichen Maßnahmen ein. Ausdrücklich sei auf das Ver­halten bei künstlicher Ernährung, künstlicher Beatmung und auf den Umfang einer Schmerzbehandlung hingewiesen.

Eine Besonderheit gibt es für Or­ganspender zu beachten, da z. B. der Ausschluss der künstli­chen Beatmung eine Organspende vereiteln kann. Gegebenenfalls muss die Erlaubnis zum Abweichen von der Patientenverfügung zum Erhalt der Organe erteilt werden. Für den Bestand der Patienten­verfügung ist es aus rechtlicher Sicht sehr wichtig, dass die Einwilli­gungsfähigkeit – also die Fähigkeit, den Inhalt der Verfügung zu verste­hen – von zwei Personen, wobei generell kein Arzt erforderlich ist, bezeugt und diese alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Die Patientenverfügung ist aber auch ein Beitrag zum Familienfrie­den. Sie beugt Streitigkeiten zwi­schen nahen Angehörigen über die Behandlung des Verfügenden vor.

Neben dem Testament gewinnt die persönliche Entscheidung durch Patientenverfügung auf Grund des medizinischen Fort­schritts, der Überalterung der Ge­sellschaft und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit immer mehr an Bedeutung.

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